Türkei: Krypto-Steuerregelung passiert Ausschuss mit kleiner Änderung

In der Türkei hat eine neue Steuerregelung für den Kryptomarkt den zuständigen Ausschuss passiert und steht nun vor der Abstimmung in der Generalversammlung des Parlaments. Der Entwurf bringt Änderungen sowohl bei einer Transaktionsabgabe als auch bei der Besteuerung von Erträgen. Vorgesehen ist eine Transaktionssteuer in Höhe von drei Zehntausendstel (0,03%), die ausschließlich auf Verkaufs- und Übertragungsvorgänge erhoben wird, sofern diese von Krypto-Asset-Dienstleistern ausgeführt oder vermittelt werden. Die Befugnis zur Festlegung des Steuersatzes liegt beim Präsidenten; Details zur Umsetzung sollen vom Ministerium für Schatz und Finanzen festgelegt werden. Zentraler Punkt ist zudem die Einordnung von Gewinnen aus Krypto-Assets: Einnahmen aus der Veräußerung sollen als "Kapitalgewinne" gelten. Artikel 5 des Entwurfs sieht dafür eine Quellensteuer (withholding tax) von 10% auf Gewinne und Erträge aus Krypto-Assets vor. Für Anleger, die auf inländischen Plattformen handeln, die unter der Aufsicht der Kapitalmarktbehörde SPK stehen, gilt diese Quellensteuer als "Endbesteuerung". Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfällt; die Abführung erfolgt automatisiert über die Plattformen. Anders ist die Behandlung für Investoren, die über ausländische oder globale Kryptoplattformen handeln, die nicht der SPK-Aufsicht unterliegen. Sie müssen ihre Erträge selbst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung deklarieren. Genannt wird, dass der Steuersatz bei Einkünften von mehr als 5 Millionen TL bis zu 40% erreichen könnte. *Dies stellt keine Anlageberatung dar. Weiterlesen: Türkei's Kryptowährungs-Steuerregelung hat den Ausschuss mit einer kleinen Änderung passiert – das ist der aktuelle Stand Verwandte Nachricht: Bitcoin-Bericht eines japanischen Forschungsunternehmens: "Große Wale verkaufen, Institutionen kaufen" – was bedeutet das?